AGB
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte, Lieferungen und sonstige Leistungen sowie Angebote der EDL Ventures GmbH (FN 617439z) („EDL”) gegenüber dem Vertragspartner („Kunde“).
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Der Begriff „Kunde“ umfasst ausschließlich Unternehmer iSd UGB. Soweit Gegenstand des Vertrags tabakverwandte Produkte iSd TabStG 2022 sind, umfasst der Begriff „Kunde“ nur solche Unternehmer, die über die für den Bezug und Vertrieb dieser Produkte erforderlichen Berechtigungen iSd TabMG 1996 verfügen. Ein Verkauf tabakverwandter Produkte iSd TabStG 2022 an nicht entsprechend berechtigte Unternehmer erfolgt nicht.
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Der Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern iSd KSchG ist ausgeschlossen.
Ein Verkauf an Verbraucher oder sonstige Endabnehmer erfolgt nicht. -
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, als Unternehmer und nicht als Verbraucher zu handeln.
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Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn EDL deren Anwendung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Dies gilt auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung. -
Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es jeweils eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. -
Diese AGB gelten für tabakverwandte Produkte iSd TabStG 2022 („Nikotinwaren“), sowie sonstige Waren und Dienstleistungen („Freiewaren“).
§ 2 Vertragsschluss (Bestellung) / Angebot
Für Nikotinwaren:
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Bestellungen können wie folgt übermittelt werden:
(a) Onlineshop/elektronisches Bestellwesen,
(b) telefonisch,
(c) in Textform (z.B. E-Mail),
(d) durch Außendienstmitarbeiter/Handelsagenten,
(e) auf Ausstellungen.
Für Freiewaren:
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Die Bestimmungen dieses § 2 Abs. 1 gelten sinngemäß.
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Produktdarstellungen, Preisangaben, und sonstige Informationen von EDL sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
Für Nikotinwaren und Freiewaren:
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Mit der Bestellung legt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme der EDL zustande, und zwar durch
(a) Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail)
(b) Auslieferung/Versand
Eine Bestellbestätigung (Eingangsbestätigung) gilt nicht als Annahme. -
EDL kann das Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen annehmen. EDL ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen und die Annahme von Angaben/Nachweisen/Vorleistungen abhängig zu machen, insbesondere zur Prüfung der Berechtigung iSd TabMG 1996.
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Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von EDL schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Lieferung
Für Nikotinwaren:
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Die Lieferung erfolgt an den Standort des Kunden nach Wahl von EDL mittels Post oder Zustellung durch EDL. Eine Selbstabholung ist ausgeschlossen. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr von EDL. Für Kleinstmengen unter einem Nettogesamtwert von EUR 200 können Zustellkosten in Höhe von bis zu EUR 10,00 netto verrechnet werden.
Die Zustellkosten überschreiten die tatsächlich für EDL entstandenen Lieferkosten nicht. -
Verlangt der Kunde eine bestimmte Art der Zustellung, werden die für diese Art der Zustellung üblichen Lieferkosten verrechnet.
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EDL beliefert alle zum Bezug von Nikotinwaren berechtigte Kunden zu gleichen Bedingungen.
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Die Gefahr geht mit Ablieferung am Standort des Kunden auf den Kunden über. Bei Lieferung an einen vom Kunden benannten anderen Zustellort mit Ablieferung an diesen Ort.
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Die Lieferung erfolgt nur nach Maßgabe der vorhandenen Bestände. Grundsätzlich lieferbar sind Artikel laut Preisliste/Onlineshop. Die Lieferfrist beträgt maximal 14 Tage ab Bestellungseingang. Ausgenommen bei Betriebsstörungen, höherer Gewalt und Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von EDL, insbesondere Lieferverzögerungen von Vorlieferanten. In diesen Fällen verlängern sich Lieferfristen angemessen. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, sofern EDL nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Kunde ist zum Rücktritt wegen Lieferverzugs erst berechtigt, wenn er EDL zuvor in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens 7 Tagen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Bei Betriebsstörungen, höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von EDL ist ein Rücktritt während der Dauer des Ereignisses und bis zu 7 Tagen nach Wegfall des Ereignisses ausgeschlossen.
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Die Übernahme der gelieferten Nikotinwaren ist vom Kunden oder einer bevollmächtigten Person zu bestätigen.
Für Freiewaren:
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Die Lieferung erfolgt an den Standort des Kunden oder an einen vom Kunden benannten Zustellort nach Wahl von EDL mittels Paketdienst, Spedition, Post oder Zustellung durch EDL. Eine Selbstabholung ist ausgeschlossen. Lieferkosten können gesondert verrechnet werden. Teillieferungen sind zulässig. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Beim Versendungskauf bereits mit Übergabe der Ware an den von EDL ausgewählten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister. Der Transport erfolgt auf Risiko des Kunden. Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich beim Zusteller/Transportunternehmen zu reklamieren und soweit möglich, bei Anlieferung zu vermerken. Der Kunde hat EDL über einen geltend gemachten Transportschaden unverzüglich in Textform zu informieren und EDL auf Verlangen die zur Schadensabwicklung erforderlichen Unterlagen, insbesondere Schadensprotokoll, Fotos, Lieferscheinkopie zu übermitteln.
Für Nikotinwaren und Freiewaren:
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Zahlungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von EDL.
§ 4 Preise, Zahlung, Fälligkeit und Aufrechnungsverbot
Für Nikotinwaren:
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Preislisten enthalten je nach Produktgattung Lieferpreise sowie Kleinverkaufspreise bzw. unverbindliche Preisempfehlungen. Der Lieferpreis bei Nikotinbeuteln iSd TabStG 2022 errechnet sich aus dem jeweils von EDL kundgemachten gültigen Kleinverkaufspreis laut TabMG 1996 § 9 abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer und der Handelsspanne laut TabMG 1996 § 38.
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Rabatte, Skonti, Boni, Naturalrabatte, Rückvergütungen sowie sonstige unmittelbare oder mittelbare Preisnachlässe oder wirtschaftliche Vorteile sind ausgeschlossen.
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Zahlung einschließlich allfälligem laufenden Entgelt der Monopolverwaltungs GmbH erfolgt ausschließlich per Lastschrift. EDL ist berechtigt, alle mit der Lieferung zusammenhängenden Forderungen einzuziehen. Das Lastschriftmandat ist vor der ersten Bestellung zu erteilen.
Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich bekanntzugeben. -
Der einzuziehende Betrag ist spätestens binnen 10 Tagen ab Lieferung gutzuschreiben.
Mit Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein. Bankspesen und Mehraufwand sind zu ersetzen.
Für Freiewaren:
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Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise ab Lager von EDL, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Transportkosten sowie allfälliger Import-/Exportspesen, Gebühren und Abgaben. Preisangaben sind tagesaktuell, freibleibend und gelten bis auf Widerruf. Bei Ergänzungs- und Nachbestellungen besteht kein Anspruch auf identische Preise. Die Transportkosten trägt der Kunde. Ab einem Nettowarenwert von EUR 200,00 und Zustellung ausschließlich innerhalb Österreichs übernimmt EDL die Transportkosten. Die Zahlungsart Vorkasse/Rechnung/Lastschrift bestimmt EDL. Bei Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Danach tritt Zahlungsverzug ein.
Für Nikotinwaren und Freiewaren:
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Eine Aufrechnung gegen Forderungen von EDL ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf solchen unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen beruht.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. EDL ist außerdem berechtigt, alle notwendigen und angemessenen Kosten der zweckentsprechenden Betreibung und Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten vom Kunden zu verlangen. Zusätzlich ist EDL berechtigt, Rücklastschriftspesen, Bankgebühren und sonstige durch fehlgeschlagene Abbuchungen verursachte Kosten dem Kunden weiterzuverrechnen.
Der Kunde ersetzt EDL die nachgewiesenen Kosten. EDL kann bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge weitere Lieferungen zurückhalten. -
Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen werden von EDL in Textform als PDF per E-Mail an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail Adresse übermittelt. Der Kunde hat EDL Änderungen der Rechnungsadresse, insbesondere E-Mail Adresse unverzüglich bekanntzugeben. Die Übermittlung per E-Mail gilt mit Versand an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse als zugegangen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Für Nikotinwaren und Freiewaren:
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Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche von EDL aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, im Eigentum von EDL.
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Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung ohne vorherige Zustimmung von EDL nicht berechtigt, außer im Rahmen des § 5 Abs. 6, Vorbehaltsware zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen/zu übergeben.
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Der Kunde hat EDL von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unverzüglich in Textform zu verständigen. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie Änderungen der Anschrift hat der Kunde EDL unverzüglich anzuzeigen.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EDL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten und Gefahr des Kunden herauszuverlangen. Der Kunde hat EDL den Zutritt zu den Lagerräumen im erforderlichen Umfang zu ermöglichen und die Herausgabe zu dulden.
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Der Kunde hat EDL alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch Verstöße gegen diese Pflichten sowie durch notwendige Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
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Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ausschließlich im ordentlichen Geschäftsgang des Einzelhandels berechtigt. Der Kunde hat den aus der Weiterveräußerung erzielten Erlös Kassenbestand/Bankguthaben bis zur vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware im Ausmaß des offenen Rechnungsbetrags gesondert auszuweisen und auf Verlangen an EDL herauszugeben bzw. an EDL zu überweisen. Der Kunde hat EDL auf Verlangen, die zur Nachverfolgung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§ 6 Gewährleistung
Für Nikotinwaren:
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Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sowie Falsch- oder Minderlieferungen sind unverzüglich, ab Erhalt unter Angabe von Art und Umfang des Mangels, EDL schriftlich anzuzeigen.
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EDL ist berechtigt, die Art der Gewährleistung, Verbesserung/Austausch/Wandel zu wählen.
Der Kunde hat EDL zumindest zwei Verbesserungs-/Austauschversuche einzuräumen.
Eine Preisminderung ist gemäß TabMG 1996 ausgeschlossen.
Für Freiewaren:
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Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sowie Falsch- oder Minderlieferungen sind EDL spätestens binnen 7 Tagen ab Erhalt unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich anzuzeigen.
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EDL ist berechtigt, die Art der Gewährleistung Verbesserung/Austausch/Preisminderung/Wandlung zu wählen.
Der Kunde hat EDL zumindest zwei Verbesserungs-/Austauschversuche einzuräumen.
Für Nikotinwaren und Freiewaren:
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Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen des Mangels, den Zeitpunkt der Mangelentdeckung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
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Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, ab Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
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Unterbleibt die Mängelrüge oder erfolgt sie nicht fristgerecht, gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie eine Irrtumsanfechtung wegen solcher Mängel sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
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Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde EDL die für die Prüfung und Behandlung der Rüge entstandenen angemessenen Aufwendungen zu ersetzen.
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Behebt EDL Mängel außerhalb der Gewährleistung, ist EDL berechtigt, den tatsächlichen Aufwand zu verrechnen.
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Die mangelhafte Ware oder Proben davon sind, sofern wirtschaftlich vertretbar, auf Verlangen von EDL und auf Kosten des Kunden an EDL zu retournieren. Der Kunde trägt die Rücktransportkosten.
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Der Kunde hat EDL die unverzügliche Prüfung der beanstandeten Ware zu ermöglichen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen und Haftungsfreistellung
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EDL haftet dem Kunden nur für Schäden, die EDL vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Den Nachweis trifft der Kunde. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangener Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei von EDL zu vertretenden Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
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EDL haftet für eigene Inhalte auf der Webseite nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Inhalte Dritter, auf die mittels Link verwiesen wird, übernimmt EDL keine Haftung. EDL macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten entfernt EDL entsprechende Links unverzüglich.
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Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für Mangelfolgeschäden, Verzugsschäden, mittelbare Schäden, immaterielle Schäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
§ 8 Geheimhaltungspflicht
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Der Kunde verpflichtet sich, über sämtliche ihm von EDL im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese ohne vorherige Zustimmung von EDL weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich zu machen.
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Der Kunde darf vertrauliche Informationen ausschließlich auf „need-to-know“-Basis und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwenden. Er hat seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen entsprechend zu verpflichten.
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Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt während der Geschäftsbeziehung und für 3 Jahre nach deren Beendigung fort.
§ 9 Rückkauf von Nikotinwaren gem. TabMG 1996
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EDL ist ausschließlich bei einer Geschäftsauflösung des Kunden bereit, Nikotinwaren unter folgenden Bedingungen zurückzukaufen:
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Der Rückkaufpreis entspricht dem zum Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung geltenden Lieferpreis.
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Zurückgekauft werden nur Nikotinwaren in original verschlossenen Verkaufseinheiten, die zum Zeitpunkt des Rückkaufs wiederverkaufbar sind. Nicht wiederverkaufbar ist insbesondere Ware, die (i) älter als ein Jahr ist oder (ii) nicht mehr dem aktuellen Design/der aktuellen Aufmachung entspricht.
§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
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Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf beruhenden Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von EDL.
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Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 11 Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmungen gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für allfällige Regelungslücken.
